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Simulation – keine echte Buchhaltungssoftware
Offene Forderungen
0,00 €
0 Rechnungen
Umsatz (lfd. Jahr, netto)
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Steuerdaten
Format je nach Bundesland unterschiedlich
Nur bei USt-pflichtigen Unternehmen
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Umsatzsteuersätze
Regelsteuersatz
Standardware und Dienstleistungen
19 %
Ermäßigter Steuersatz
Lebensmittel, Bücher, ÖPNV u. a.
7 %
Steuerfrei / 0 %
EU-Lieferungen, Exportware u. a.
0 %
Unternehmerstatus
Erklärung der Versteuerungsarten

Soll-Versteuerung (Standard): Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldezeitraums der Leistungserbringung – unabhängig davon, ob der Kunde bereits gezahlt hat.

Ist-Versteuerung: Die USt entsteht erst mit Vereinnahmung des Entgelts. Vorteil: kein Liquiditätsrisiko bei langen Zahlungszielen. Zulässig bis 600.000 € Jahresumsatz (§ 20 UStG).

Nr. Name / Firma Typ Ort E-Mail Aktionen
Nr. Bezeichnung Kategorie Preis netto USt. Aktionen
Nummer Datum Kunde Netto USt. Brutto Status Aktionen
Belegnr. Datum Lieferant Kategorie Netto USt. Brutto Status Aktionen
->
Kontostand
0,00 €
Einnahmen (lfd. Monat)
0,00 €
Ausgaben (lfd. Monat)
0,00 €
Datum Gegenpartei / Verwendung Betrag Saldo Status Zuordnung Aktionen
Unternehmen
Steuernummer:
Versteuerungsart:
Meldezeitraum
0 Ausgangsrechnungen
0 Eingangsbelege
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Vereinfachte Darstellung angelehnt an das amtliche Formular
A – Steuerpflichtige Umsätze (Kennzahlen)
Kz. Bemessungsgrundlage Netto-Umsatz Steuer
81 Umsätze zum Steuersatz 19 % 0,00 € 0,00 €
86 Umsätze zum Steuersatz 7 % 0,00 € 0,00 €
41 Steuerfreie Umsätze (§ 4 UStG) 0,00 €
Summe Umsatzsteuer 0,00 €
B – Abziehbare Vorsteuerbeträge
66 Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen (§ 15 UStG) 0,00 €
Zahllast (ans Finanzamt)
Zeile 83 = Umsatzsteuer – Vorsteuer
0,00 €
Didaktischer Hinweis: Die Kennzahlen (Kz.) entsprechen den Feldern des amtlichen UStVA-Formulars (USt 1 A). In der Praxis wird die UStVA elektronisch via ELSTER übermittelt. Zahllast = Umsatzsteuer (Kz. 83) – Vorsteuer (Kz. 66). Bei negativem Ergebnis entsteht ein Erstattungsanspruch.
->
EÜR: für Freiberufler & kleine Unternehmen (§ 4 Abs. 3 EStG)  |  GuV: für bilanzierungspflichtige Unternehmen (§ 242 HGB)
Betriebseinnahmen (netto)
0,00 €
Betriebsausgaben (netto)
0,00 €
Gewinn (netto)
0,00 €
Auswertung
Alle Beträge in EUR, netto (ohne Umsatzsteuer)
EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG): Zulässig für Freiberufler und Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn. Erfasst Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt des Zahlungsflusses (Ist-Prinzip).
GuV nach HGB (§ 275): Pflicht für Kapitalgesellschaften und bilanzierungspflichtige Kaufleute. Gesamtkostenverfahren: Umsatzerlöse minus alle Aufwandsarten = Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
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Offene Forderungen
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Kontostand (Bankbuch)
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EU-Rechnungen und Reverse-Charge-Verfahren folgen in Step 9.